Behörden & Kosten

Post vom Ayuntamiento und der Comunidad: Diese Briefe bekommen Eigentümer in Spanien

Post vom Ayuntamiento und der Comunidad: Diese Briefe bekommen Eigentümer in Spanien

Post vom Ayuntamiento und der Comunidad: Diese Briefe bekommen Eigentümer in Spanien

Von Elisa & Amos

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7 Min. Lesezeit

Ein Haus in Spanien zu besitzen heißt auch: Post in einer Sprache zu bekommen, die man oft nicht lesen kann. Manche Briefe sind harmlos, andere haben eine Frist. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommen kann, hier ein Überblick in einfachen Worten. Wichtig: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Fristen und Beträge erfahren Sie bei der Behörde oder von einem spanischen Steuerberater.

IBI: die jährliche Grundsteuer

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die kommunale Grundsteuer. Sie geht an das Ayuntamiento, also die Gemeinde, und wird einmal im Jahr fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem Katasterwert (valor catastral) Ihrer Immobilie und nicht nach dem Marktwert. Auf dem IBI-Bescheid steht dieser Katasterwert, den Sie auch für andere Angelegenheiten brauchen können.

Müll- und Wassergebühren

Dazu kommen kommunale Gebühren, zum Beispiel für die Müllabfuhr. Wie sie erhoben werden, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: manchmal als eigener Bescheid, manchmal zusammen mit anderen Abgaben. Auch Wasser und Strom kommen von den jeweiligen Versorgern.

Comunidad: die Eigentümergemeinschaft

Wohnen Sie in einer Urbanisation oder Anlage, gehören Sie meist zu einer Comunidad de propietarios. Sie bekommt Beiträge für Gemeinschaftsflächen, Pool, Garten und Instandhaltung, und lädt einmal im Jahr zur Eigentümerversammlung (junta) ein. Die Einladung ist wichtig, denn dort werden Beschlüsse gefasst, die auch Sie betreffen.

Steuer für Nichtresidenten

Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber dort nicht steuerlich ansässig ist, muss in der Regel eine Steuererklärung für Nichtresidenten abgeben, das Modelo 210. Das gilt nach den Informationen, die wir gefunden haben, auch dann, wenn das Haus nicht vermietet wird: Für Eigennutzung oder Leerstand wird ein fiktives Einkommen angesetzt. Als Nichtresident gilt, wer sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält und dort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Für EU- und EWR-Bürger werden 19 Prozent genannt.

Viele Eigentümer übersehen diese Pflicht. Prüfen Sie Ihre Situation deshalb mit einem Steuerberater oder direkt bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria).

Praktische Tipps

  • Richten Sie bei Ihrer Bank eine Lastschrift (domiciliación) für IBI, Müll, Wasser und Comunidad ein, wenn das möglich ist. So verpassen Sie keine Frist.

  • Geben Sie dem Ayuntamiento und der Comunidad eine aktuelle Zustelladresse oder E-Mail-Adresse.

  • Heben Sie Bescheide und Zahlungsbelege auf, am besten digital.

  • Lassen Sie Briefe nicht liegen, nur weil sie schwer zu verstehen sind. Ein kurzes Foto an jemanden, der Katalanisch und Spanisch liest, klärt oft schnell, ob es dringend ist.

Wo wir helfen können

Mit dem Premium-Paket kümmern wir uns um Post von Behörden und von der Comunidad, auf Katalanisch und Spanisch, und erklären Ihnen auf Deutsch, worum es geht. Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung bieten wir nicht an, dafür gibt es Menschen, die das besser können. Wir sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt und Sie wissen, was gemeint ist.

Fragen zu unseren Paketen? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Quellen: mallorca.com, Nichtresidentensteuer in Spanien; Pellicer Heredia, Non-Resident Tax in Spain 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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